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Hohe Geldstrafe für Zugabenverstoß gerechtfertigt

WettbewerbsrechtRuW 2005, 8 Heft 166 v. 1.11.2005

Die Entscheidung des OGH befaßte sich mit im Elektrohandel als auch im Bereich der Augenoptik tätige Handelsunternehmen, die zum wiederholten Male Zugaben, im konkreten Fall einen MP3-Player, kostenlos zu einem TelMe-Handy angeboten haben. Gegen die Strafe brachte eine Firma eine Impugnationsklage gegen den Schutzverband ein, welche vom OGH als unbegründet zurückgewiesen wurde.

OGH 22.10.2003, 3 Ob 234/04p

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