Zusammenfassung: Die Autorin schreibt in ihrem Kommentar voerst in einem Exkurs über das anwendbare Recht (Österreichisches Recht, wenn sich Internet-Werbung auf diesen Markt auswirkt), danach über Namensführungsvorschriften der §§ 63 ff. GewO 1994 idgF, über die Fernabsatz-Richtlinie und das FernabsatzG und zuletzt über die e-Commerce Richtlinie und Netiquette.
Rechtsgrundlagen: §§ 63 ff. GewO 1994

