Die Autorin schreibt in ihrem Kommentar über den Unterlassungsanspruch (auch) des Verbrauchers bei einer als private Mitteilung getarnten Werbemaßnahme und bespricht die OGH-Entscheidung OGH 14.3.2000, 4 Ob 59/00f.
OGH 14.3.2000, 4 Ob 59/00f
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