( EStG § 4 Abs 3, § 19 ) Eine periodengerechte Erfassung des Entgelts für eine mehrjährige Leistung entsprechend der Vertragsdauer ist bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht möglich. Auch eine Verpflichtung zur (teilweisen) Rückzahlung des Entgelts für den Fall, dass die mehrjährige Leistung nicht erbracht wird, macht dieses Entgelt nicht zum Darlehen.
VwGH 93/13/0178 v. 20.07.1999