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Rückzahlungsbegünstigungsgesetz - Befristungsabschlag bei Neuvermietungen

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2006/744Zak 2006, 436 Heft 22 v. 19.12.2006

RBG: § 9 Abs 4

MRG § 16 Abs 1, § 16 Abs 7

Gemäß § 9 Abs 4 RückzahlungsbegünstigungsG 1987 (RBG) kann bei einer Neuvermietung nach begünstigter Tilgung des öffentlichen Wohnbaudarlehens ein angemessener Hauptmietzins vereinbart werden. Diese Mietzinsgrenze entspricht dem angemessenen Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 MRG. Auch der Befristungsabschlag nach § 16 Abs 7 MRG ist analog anzuwenden.

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