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Rückzahlung von Fortbildungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5175/16/2000 Heft 5175 v. 12.12.2000

LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00

Wegen vorzeitiger Kündigung hat ein Arbeitnehmer die im Vorjahr gemäß § 26 Z 3 EStG 1988 nicht steuerbar behandelten Zahlungen des Arbeitgebers für den Besuch eines Aus- bzw. Fortbildungskurses des Arbeitnehmers zurückzuzahlen (Rückersatz der Aus- und Fortbildungskosten aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung im Dienstvertrag).

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