Erlass des BMF 21.03.2000, 04 0201/2-IV/4/00; AÖF 2000/83, 47. Stück, ausgegeben am 4. 5. 2000 Durch das Finanzreformgesetz 1998, BGBl I 1999/29, ARD 4997/9/99 , wurde die Zuständigkeit zur Abgabenrückzahlung aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen in die Alleinzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt gestellt. Zur besseren Verständlichkeit und bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei Anwendung des § 13a Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG) gibt das BMF seine Rechtsansicht bekannt.