BMF v. 15.02.1999
Das Stiftungssteuerrecht ist im Ertragsteuerbereich so gestaltet, dass die Gesamtsteuerbelastung von Stiftung und Stiftungsbegünstigten dem Grundsatz der Einfachbesteuerung im Sinne der Vergleichbarkeit mit der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen ohne Zwischenschaltung einer Stiftung entspricht.