( § 4 Abs 4, § 9 EStG ) Da die Verknüpfung von Bürgschaftsübernahmen mit der Erlangung einer Syndikusstellung unter Rechtsanwälten nicht fremdüblich ist, kann ein Rechtsanwalt, der auch Gesellschafter seines Klienten ist, keine Betriebsausgaben für die Rückstellung für Inanspruchnahme aus der übernommenen Bürgschaft geltend machen.
VwGH 30.09.1999, 97/15/0101