Der Rückkaufswert ist ein Begriff aus der kapitalbildenden Lebensversicherung. Es handelt sich dabei um jenen Geldbetrag, den ein Versicherungsunternehmen bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer an diesen auszuzahlen hat. Mit der Auszahlung des Rückkaufswertes erlischt die Versicherung und daher auch jeder Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

