( RL 93/38/EWG ) Ein entgeltlicher schriftlicher Vertrag, mit dem ein Unternehmen, das durch die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats spezifisch mit dem Betrieb eines Telekommunikationsdienstes betraut ist und dessen sämtliche Anteile von der öffentlichen Hand dieses Mitgliedstaates gehalten werden, die Herstellung gedruckter und elektronisch nutzbarer Teilnehmerverzeichnisse ( Telefonbücher ) und deren Herausgabe zur allgemeinen Verbreitung einem privaten Unternehmen überträgt, wird von der Richtlinie 93/38/EWG erfasst. Ein derartiger Vertrag ist vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts jedoch dann ausgenommen, wenn die Gegenleistung , die das erstgenannte Unternehmen dem zweitgenannten erbringt, darin besteht, dass Letzteres als Vergütung das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhält.