Mit dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) werden auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Erläuterungen im Anhang um eine Risikoberichterstattung erweitert. Zusätzlich dazu haben die Abschlussprüfer der Gesellschaft eine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements vorzunehmen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Inhalt dieser Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die berichtenden Gesellschaften und den Abschlussprüfer.