Der erweiterte Lagebericht soll auch eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten enthalten. Dieses Gesetzesgebot erscheint allerdings erheblich ergänzungsbedürftig, da in der Praxis ein professionelles Risikomanagement zur Vorbeugung bzw Bewältigung von Krisen erforderlich erscheint, was eine entsprechend umfangreiche, duale Berichterstattung sowohl über Risiken als auch über das Risikomanagement notwendig macht.