Jüngst titelten die Massenmedien in ihren Schlagzeilen, das Senioritätsprinzip - also die sowohl in Kollektivverträgen als auch in Gehaltsschemata des öffentlichen Dienstes praktizierte Entgeltstaffelung nach Dienstalter - widerspreche der RL 2000/78/EG . Diese RL schützt ua vor Diskriminierung wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf. Sowohl wegen der allgemeinen Zielsetzung der RL als auch wegen spezieller Ausnahmebestimmungen erscheint die publizierte Ansicht zweifelhaft.