Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22. 6. 2000 zur Änderung der RL 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener RL ausgeschlossen sind. Der RL 93/104/EG werden u.a. Bestimmungen über mobile Arbeitnehmer und Tätigkeiten auf Offshore-Anlagen (Art 17a) und über Arbeitnehmer an Bord von seegehenden Fischereifahrzeugen (Art 17b) angefügt. ABl L 195 v. 1. 8. 2000, S. 41.