Die Fahrgeschwindigkeit ist ein entscheidender Risikofaktor im Straßenverkehr und beeinflusst sowohl Häufigkeit als auch Schwere von Unfällen; bei einer Kollision sind Fußgänger oder Radfahrer am stärksten gefährdet. Das Geschwindigkeitsniveau soll daher va dort gesenkt werden, wo Kfz und ungeschützte Verkehrsteilnehmer Verkehrsanlagen gemeinsam benutzen: (FN ) Die 35. StVO-Novelle (FN ) ermöglicht es Gemeinden, die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet unter weniger strengen Voraussetzungen gezielt in definierten Schutzbereichen herabzusetzen - in der Regel auf Tempo 30, jedoch sind auch Reduktionen zB auf 40 oder 20 km/h möglich.

