1. Änderung der Richtlinien des HVSVT über die Befreiung von der Rezeptgebühr 2005 (RRZ 2005). Rückwirkend mit 1. 1. 2006 werden einige Änderungen bei den Bestimmungen betreffend Ausgleichszulagenbezieher (Anrechnung des Ausgedinges und Einkommensanrechnung des Ehepartners bzw Lebensgefährten) und betreffend die zeitliche Begrenzung der Rezeptgebührenbefreiung vorgenommen. Amtl Verlautbarung Nr 21/ 2006 vom 04.03.2006. (www.avsv.at )