Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die in den Mitgliedstaaten bis zum 9. 12. 2026 umzusetzen ist, holt die EU ein Kernstück des Verbraucherrechtes in die Gegenwart. Der Produktbegriff wird technikoffen erweitert und erfasst nun ausdrücklich Software, KI-Systeme, digitale Konstruktionsunterlagen sowie "verknüpfte Dienste", die für die Produktfunktion unerlässlich und dem Hersteller zurechenbar sind. Flankierend werden der Schadenskatalog um psychische Gesundheitsschäden und um die Zerstörung bzw Beschädigung privat genutzter Daten ergänzt und die Bagatellgrenze von 500 € aufgehoben. Den zentralen Systemwechsel markiert die Ausweitung der Haftungsadressaten: Das Konzept des "Wirtschaftsakteurs" etabliert eine gestufte Haftung entlang globaler Wertschöpfungsketten - bis hin zu Fulfillment-Dienstleistern und Online-Plattformen - und rückt zudem wesentliche Produktänderungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft in den Haftungsfokus. Die praktische Tragweite dieser Reform wird maßgeblich von der nationalen Umsetzung abhängen.

