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Replik zum Artikel Benützungsentgelt bei Wandlung*)*)Replik zu Pfeffer/Wegrath: "Benützungsentgelt bei Wandlung – Berücksichtigung und Ermittlung in Judikatur und Praxis", RZ 2018, 97 ff [102]

WissenschaftIng. Dipl.-HLFL-Ing. Gerwich RiautschnigRZ 2018, 137 Heft 6 v. 15.6.2018

In der forensischen Praxis steht man häufig vor der Tatsache, dass die zu erwartende Lebenslaufleistung des konkreten Fahrzeugs bereits mehr oder weniger deutlich überschritten ist. Will man linear über die gesamte Lebenslaufleistung abwerten, so dividiert man den Bruttokaufpreis des Neuwagens durch die Lebenslaufleistung (Formel 1) und erhält für jeden genutzten Kilometer das gleich hohe Entgelt.1)1)ZVR 2017/14. Wenn jemand heute ein Auto um € 20.000 kauft, mit einer zu erwartenden Lebenslaufleistung von 200.000 Kilometern, so errechnet sich nach dieser Annahme für jeden genutzten Kilometer ein Entgelt von € 0,1. (20.000/200.000=0,1). Jeder Kilometer ist gleich viel wert, egal ob zu Beginn der Nutzungsphase gefahren, wo das Auto noch schön und modern ist, oder gegen Ende, wo es an Attraktivität und Funktionalität vielleicht schon ein wenig eingebüßt hat.

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