§ 29 Z 1 EStG 1988
Bei einem Rentengeschäft tritt anstelle des hingegebenen Wirtschaftsgutes in einer Art Tausch ein Rentenstammrecht. Was der Steuerpflichtige hingibt, um dieses Rentenstammrecht zu erhalten, ist Bestandteil des steuerneutralen Tausches. § 29 Z 1 EStG 1988 besteuert nicht die Vermögensumschichtung, sondern den Vermögenszuwachs.