OGH 2. 6. 2009, 9 ObA 45/09x
§ 1151 ABGB - Nach dem Ausbildungsplan für Reiteleven in Ausbildungsbetrieben stellt die tägliche Pflege von Pferden ein wesentliches Ausbildungsziel dar und sollte am Ende des ersten Ausbildungsjahres der Eleve alle täglich vorkommenden Pferdepflegearbeiten kennen und auch ausführen können. Als Reitpraxis ist das Reiten von täglich ein bis zwei Pferden vorgesehen.