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Reisekosten - Bundesheer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4949/12/98 Heft 4949 v. 21.7.1998

LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07. 1998

Angehörige des Bundesheeres nehmen an Manövern oder Truppenübungen teil oder leisten Dienst zur Sicherung der Außengrenzen. Die Unterkunft wird dabei vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und die Verpflegung erfolgt durch die heereseigene Küche. Stehen (Differenz-)Werbungskosten für die Zeit der Truppenübungen zu?

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