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Regress Generalunternehmer gegen Sub-Subunternehmer

RechtsprechungZivilrechtbbl 2022/200bbl 2022, 280 Heft 6 v. 23.11.2022

§ 1165 ABGB, § 1313 ABGB

Der Umstand, dass ein Generalunternehmer bei einer sogenannten Erfüllungsgehilfenkette auch für das Verschulden des von seinem Erfüllungsgehilfen verwendeten weiteren Erfüllungsgehilfen („Sub-Subunternehmer“) haftet, kann einen Regressanspruch der Generalunternehmerin gegen die Sub-Subunternehmerin nicht stützen.

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