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Regionale Ankündigungsabgabepflicht der Rundfunkwerbung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5003/22/99 Heft 5003 v. 12.2.1999

( Wr. AnkAbgVO § 2 Abs 5 ) Auch Ankündigungen durch Rundfunk, die von Studios im Gebiet der Stadt Wien ihren Ausgang nehmen, lösen nur dann und insoweit Ankündigungsabgabepflicht aus, als sie zu „Ankündigungen innerhalb des Gebiets der Stadt Wien“ führen, d.h. als der Reklamewert in diesem Gebiet entsteht.

VfGH G-15/98,V-9/98 v. 17.12.1998

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