Vorerst bis 31. 12. 2022 können die Insolvenzgerichte Tagsatzungen udgl digital durchführen (s oben ZIK 2022/87, 81). Im Entwurf zu einer Zivilverfahrens-Novelle 2021 (s www.bmj.gv.at/ministerium/gesetzesentwuerfe/entw%C3%BCrfe-21/Entwurf-einer-Zivilverfahrens-Novelle-2021.html [abgefragt am 27. 6. 2022]) war die Einführung eines neuen § 132a ZPO vorgesehen, der eine generelle Ermächtigung der Gerichte zur Abhaltung digitaler mündlicher Verhandlungen und Anhörungen enthalten sollte. Die Bestimmung wurde allerdings nicht Teil der ZVN 2022 BGBl I 2022/61.