1. Das BMJ hat den MEntw zu einem Gesellschaftsrechts-ÄnderungsG 2013 vorgelegt. Kernregelung ist die Absenkung des Mindeststammkapitals für die GmbH. Dieses soll statt 35.000 € nur mehr 10.000 € betragen (§ 6 Abs 1 GmbHG nF), dementsprechend wären nur mehr 5.000 € iSd § 10 GmbHG bar einzuzahlen. Dazu kommen weitere Änderungen im GmbHG: zB bzgl der Gründungsformalitäten der Entfall der Bekanntmachung im ABl zur Wiener Zeitung (§ 12); die Einberufung der Generalversammlung schon bei Erreichen der Zahlen nach dem URG (§ 36); oder die Möglichkeit, das Stammkapital auf 10.000 € herabzusetzen (§ 54 Abs 3). Weiters gibt es im MEntw zum GesRÄG 2013 einige Begleitbestimmungen.