1. Die Arbeitsgruppe im BMJ, die eine Reform des Privatinsolvenzrechts vorbereiten soll, hat ihre Besprechungen Ende September abgeschlossen. Nun wird in den nächsten Wochen ein MEntw erstellt werden. Basierend auf Vorschlägen in einem Ministerratsvortrag der BMJ vom März 2010 soll insb eine Erleichterung der Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren erfolgen. Voraussichtlich wird die Höchstdauer des Abschöpfungsverfahrens auf sieben Jahre begrenzt. Ein bewegliches System aus (anders zu bezeichnenden) erweiterten Billigkeitsgründen soll eine Restschuldbefreiung auch bei deutlichem Unterschreiten der unverändert geltenden Mindestquote von 10 % der Insolvenzforderungen ermöglichen. Diverse Maßnahmen sollen garantieren, dass Schuldner die Gelegenheit, solche Gründe geltend zu machen, auch rechtzeitig wahrnehmen. Zusätzlich soll die Sperrfrist für Zahlungspläne in § 194 Abs 2 Z 4 IO entfallen.