Infolge der Auflösung des Nationalrates vor Ablauf der 21. Gesetzgebungsperiode mit BGBl I 2002/154 konnten einige Reformvorhaben (s dazu ZIK 2002/156c und 156d, 109) nicht mehr abgeschlossen werden. Insb ist zwar eine Regierungsvorlage zum EigenkapitalersatzG samt den begleitenden insolvenzrechtlichen Änderungen noch im August im Ministerialrat beschlossen und dem Nationalrat zugeleitet worden, ein Gesetzesbeschluss kam jedoch nicht mehr zustande. Die RV (1282 BlgNR 21. GP) ist in einigen Punkten gegenüber dem MEntw zum EKEG abgeändert worden. Mit dem geplanten In-Kraft-Treten zum 1. 2. 2003 ist nicht zu rechnen.