Redaktionsversehen werden im Schrifttum meistens im Zusammenhang mit einem konkreten Beispiel, das ein Redaktionsversehen darstellen soll, behandelt.1 Nur geringe Beachtung wird "Redaktionsversehen" hingegen auf abstrakter Ebene im Rahmen der juristischen Methodenlehre geschenkt. Der Grund mag darin liegen, dass nach überwiegender Meinung von Lehre, Literatur und Rechtsprechung Redaktionsversehen "berichtigend ausgelegt" werden dürfen. Allerdings ist zu bedenken, dass Berichtigungen ein Abgehen von einer gerade in rechtsstaatlichen Ordnungen wichtigen Wortsinninterpretation darstellen, weshalb sog Redaktionsversehen auch aus methodischer Sicht besonders interessant erscheinen.