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Rechtzeitigkeit des Entlassungsausspruchs

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6546/13/2017 Heft 6546 v. 27.4.2017

AngG: § 25

OGH 28. 10. 2016, 9 ObA 119/16i

Die Gründe für die vorzeitige Lösung eines Dienstverhältnisses sind bei sonstiger Verwirkung des Entlassungsrechts unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern, geltend zu machen. Der Dienstgeber darf mit der Ausübung seines Entlassungsrechts nicht wider Treu und Glauben so lange warten, dass der Angestellte aus diesem Zögern auf einen Verzicht des Dienstgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schließen muss; der Dienstnehmer, dem ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen wird, soll darüber hinaus nicht ungebührlich lange über sein weiteres dienstrechtliches Schicksal im Unklaren gelassen werden.

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