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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2013, 230 Heft 6 v. 15.12.2013

Europa

Europäischer Gerichtshof
Kabelfernsehen. Ein Unternehmen, das Hörfunk- und Fernsehprogramme per Kabel anbietet, ist ein "elektronischer Kommunikationsdienst" nach der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze1)1)Art 2 lit c der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie). und den dazu bestehenden Einzelrichtlinien.2)2)Richtlinien 97/66/EG (Schutz der Privatsphäre), 2002/19/EG (Zugangsrichtlinie), 2002/20/EG (Genehmigungsrichtlinie), 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie). Eine Gemeinde, die nicht Regulierungsbehörde ist, darf in die vom Unternehmen verlangten Entgelte nicht eingreifen. EuGH 7.11.2013, C-518/11 UPC Nederland / Gemeente Hilversum, Rdn 55.

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