Syndikusanwalt. Ein in einem Unternehmen beschäftigter Rechtsanwalt ("Syndikusanwalt") identifiziert sich mit dem Unternehmen und ist von ihm wirtschaftlich abhängig. Insoweit unterscheidet sich seine Stellung grundlegend gegenüber einem externen Rechtsanwalt. Aus diesem Grund ist eine unterschiedliche Behandlung der Anwaltskorrespondenz gerechtfertigt und bildet keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. EuGH 14.9.2010, C-550/07 P - Akzo Nobel Chemicals / Kommission.