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Rechtsmittellegitimation.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6754Jus-Extra OGH-Z 2021, 4 Heft 406 v. 5.3.2021

§ 45 AußStrG 2005, § 147 Abs 2 AußStrG 2005

Sicherungsmaßnahmen nach § 147 Abs 2 AußStrG (hier: Versiegelung) können auch der Durchführung einer bewilligten Nachlassabsonderung dienen. Sie bewirken den Schutz des Absonderungsgläubigers. Diesem kommt daher Antrags- und Rechtsmittelbefugnis zu.

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