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Rechtsfähigkeit und Typenvergleich von in Österreich ansässigen UK-Ltd nach dem Brexit - gesellschaftsrechtsautonome Auslegung des § 1 Abs 2 KStG?

SteuerrechtMag. Dr. Helene Hayden/StB Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc./Mag. Benedikt Schachner-GröhsRdW 2022/473RdW 2022, 571 Heft 8 v. 18.8.2022

Die ertragsteuerliche Gleichbehandlung von drittstaatsangehörigen und inländischen Kapitalgesellschaften, die ihren Hauptverwaltungssitz iSd § 10 IPRG und den Ort der Geschäftsleitung iSd § 27 BAO im Inland haben, ist seit Jahrzehnten in Österreich strittig. Fraglich ist insb, ob zwischen gesellschafts- bzw zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise ein Gleichlauf besteht oder ob beides unabhängig zu beurteilen ist, namentlich eine (Ertrag-)Steuerrechtssubjektivität ohne zivilrechtliche Rechtssubjektivität anzuerkennen ist. Durch den Brexit hat diese Fragestellung an Aktualität gewonnen, die Bedeutung geht aber weit darüber hinaus.

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