Die Privatstiftung ist im Zeitraum zwischen Errichtung und Eintragung im Firmenbuch als Vorstiftung bereits rechtsfähig; auch in der Vorstiftung gelten die Vertretungsregeln wie in der Privatstiftung.
OGH 13. 9. 2001, 6 Ob 189/01i
Problem
Eine GmbH und deren Tochtergesellschaft, ebenfalls eine GmbH, errichteten mit Stiftungsurkunde vom 12. 12. 2000 samt Änderung/Nachtrag vom 27. 12. 2000 eine Privatstiftung und brachten dabei jeweils einen Betrag von 37.500 E in die Privatstiftung ein. Nach der Stiftungsurkunde waren Zu- und Nachstiftungen jederzeit möglich.