1. Mit BGBl I 2018/16 wurde die RL (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb umgesetzt, iW durch Änderungen im VAG 2016 und im VVG. Insolvenzrechtlichen Bezug weist § 123a VAG 2016 über die erforderlichen Qualifikationen der direkt oder in leitender Funktion am Versicherungsvertrieb teilnehmenden Personen auf.