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Rechtsänderungen

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/95ZIK 2015, 83 Heft 3 v. 30.6.2015

Insolvenzrechtlichen Bezug weisen die FMA-V über die Kapitalanlagen kleiner Versicherungsunternehmen (BGBl II 2015/97) und kleiner Versicherungsvereine (BGBl II 2015/98) auf. Soweit zur Kapitalanlage Wertpapiere herangezogen werden, sind sie bei einem Kredit- oder Finanzinstitut zu hinterlegen, wobei sicherzustellen ist, dass sie beim Verwahrer ein Sondervermögen darstellen, das im Fall seines Konkurses eine Sondermasse bildet (jeweils § 2 Abs 3).

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