Mit BGBl I 2011/24 wurde das Lohn- und Sozialdumping-BekämpfungsG (LSDB-G) bekannt gemacht. Es soll die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schützen, die aus anderen Staaten entsandt sind, der Schutz erfasst aber auch im Inland ansässige Beschäftigte. Vordringlich geht es um die Kontrolle des Grundlohns (vgl insb die Änderungen in den §§ 7a ff AVRAG und die damit für Arbeitgeber verbundenen Konsequenzen). Zusätzlich erfolgen ua Änderungen im IESG (Erweiterung der Straftatbestände in § 11 Abs 3 IESG, die eine Haftung des Arbeitgebers mit seinem künftigen Vermögen dem Insolvenz-Entgelt-Fonds gegenüber begründen, um den Sachwucher gem § 155 StGB) und im ArbeitskräfteüberlassungsG.