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Rechtsänderungen

ZIK aktuellZIK 2011/1ZIK 2011, 1 Heft 1 v. 1.3.2011

1. Mit BGBl I 2010/107 wurde das E-GeldG 2010 erlassen. Gem § 21 ist bei Insolvenz eines E-Geld-Instituts kein Sanierungsverfahren möglich; für Geschäftsaufsicht und Konkursverfahren gelten die §§ 49 bis 58 ZaDiG.

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