1. Das UnternehmensliquiditätsstärkungsG (ULSG), BGBl I 2009/78 (s auch BGBl I 2009/100) will durch Haftungen des BMF die Tätigkeit von Unternehmen erhalten und Liquiditätsengpässe überbrücken. Begünstigt sind große Unternehmen außerhalb des Finanzsektors mit Sitz bzw Betriebsstätte und operativer Tätigkeit in Österreich, die vor dem 1. 7. 2008 eine gesunde wirtschaftliche Basis hatten und bei denen die Erfüllung der garantierten Verbindlichkeiten zu erwarten ist (Näheres s § 2 ULSG). Das Haftungsvolumen beträgt insgesamt 10 Mia EUR, im Einzelfall bis zu 300 Mio EUR. Anträge sind bis 12. 11. 2010 zu stellen. Ansprüche gegen den Bund sind weder an Dritte übertragbar noch pfändbar (§ 7 ULSG).