Das Tätigwerden der neuen Bundesregierung wird in einer Reihe - teilweise schon länger vorbereiteter - Rechtsänderungen spürbar:
1. Das BeschäftigungsförderungsG 2009 BGBl I 2009/12 enthält ua Änderungen betreffend die Einrichtung von Arbeitsstiftungen durch Gebietskörperschaften oder andere geeignete Träger (s § 18 Abs 7 bis 9 AlVG).