Das FinanzprokuraturG (ProkG) wurde im BGBl I 2008/110 veröffentlicht, es tritt am 1. 1. 2009 in Kraft. Der Finanzprokuratur kommen in Insolvenzverfahren Vertretungsaufgaben zu, oft ist sie Mitglied in Gläubigerausschüssen; zudem wirkt sie bei den Insolvenzrechtsreformen mit. Die Einschreitbefugnis der Finanzprokuratur wurde modifiziert (s § 3 ProkG).
Mit der V BGBl II 2008/308 hat die BMJ den Normalkostentarif angepasst.