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Rechtsänderungen

ZIK aktuellZIK 2001/285ZIK 2001, 181 Heft 6 v. 22.12.2001

Die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle BGBl I 2001/131 enthält insb Änderungen des GGG. Für die Inanspruchnahme automationsunterstützter Datenübermittlung bei Einsicht in Register, Vormerkungen und Verzeichnisse fällt eine Gebühr von 0,04 Cent pro übermitteltem Zeichen an; die Einsicht in die Ediktsdatei sowie kurze Mitteilungen daraus sind gebührenfrei (§ 6a GGG). Die Gebührenfreiheit in Insolvenzverfahren bleibt erhalten (künftig Abs 3 des § 10), § 22 GGG (Zahlungspflicht betreffend die Pauschalgebühr in Insolvenzverfahren) wird teilweise geändert. Die Eingabegebühr für Eröffnungsanträge beträgt 33 Euro, für Forderungsanmeldungen 17 Euro, die Mindestpauschalgebühr für Insolvenzverfahren 331 Euro. Erfasst sind alle Fälle, in denen der Gebührenanspruch nach dem 31. 12. 2001 entsteht. Weiters enthält die Novelle Konkurs und Ausgleich betreffende Änderungen des GEG.

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