Mit Verordnung des BMJ BGBl II 2001/227 wurde ein Zuschlag für die im RATG angeführten festen Beträge und mit V des BMJ BGBl II 2001/235 der Normalkostentarif neu geregelt.
Mit Verordnung des BMJ BGBl II 2001/227 wurde ein Zuschlag für die im RATG angeführten festen Beträge und mit V des BMJ BGBl II 2001/235 der Normalkostentarif neu geregelt.