Das Rechnungslegungsänderungsgesetz wird ab 2016 eine Vielzahl von Änderungen bringen. Wie diese genau aussehen, wollen wir Ihnen anhand von Praxisbeispielen näherbringen. Im untenstehenden Beispiel gehen wir vor allem auf die Änderungen betreffend latente Steuern, die Abschaffung der unversteuerten Rücklagen sowie die Zuschreibungspflicht und deren Übergangsbestimmungen ein.