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Kärnten

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2026/20RdU 2026, 37 Heft 1 v. 24.2.2026

Krnt Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung

LGBl-K 2025/62

In der V wird geregelt, wie Hunde in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten - also insb in Wäldern, an Waldrändern sowie auf Wiesen und Feldern - zu führen sind.

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