Landesentwicklungsprogramm
LGBl-S 2025/51
Das mit V der Sbg LReg v 8. 11. 2022 verbindlich erklärte Landesentwicklungsprogramm wurde dahingehend geändert, dass von den durch Anh 3.3 übernommenen Freihaltebereichen für Verkehrsinfrastrukturprojekte im Land Salzburg folgende Trassen entfallen:.

