§§ 16, 364 Abs 2, § 364a ABGB
Die Rechtsansicht, schon das mehrjährige Hinnehmen einer Immissionsbeeinträchtigung durch den betroffenen Anrainer könne die nicht rechtzeitig abgewehrten Einwirkungen ortsüblich machen, ist abzulehnen.
Was auf einem einzigen Grundstück in der Gemeinde herkömmlich ist, muss noch nicht ortsüblich sein.

