Ausnahme von der Schonzeit für den Auer- und Birkhahn
LGBl-K 2025/24
Mit der V wird die Sicherstellung der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Bestände von Auerwild und Birkwild verfolgt. Selektiv und unter streng überwachten Bedingungen und in geringen Mengen wurde die Bejagung von erwachsenen Auer- und Birkhähnen zwischen 10.

