Energie soll wieder leistbar, die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Der Tenor des neuen Regierungsprogramms in Bezug auf Energie und Netze ist somit klar und zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Maßnahmen, die in der laufenden Gesetzgebungsperiode ergriffen werden sollen. In der Toolbox der Regierung finden sich neben schwerem Gerät (ElWG, EABG und EGG) auch Werkzeuge, die der Feinjustierung dienen. Eine erste rechtliche Einordnung dieser Maßnahmen bietet dieser Beitrag. Geklärt werden ua folgende Fragen:Ist das Merit-Order-Prinzip rechtlich vorgegeben?Was hat § 70 AktG mit leistbarer Energie zu tun?Darf der Gesetzgeber Maßnahmen zur Netzkostensenkung ergreifen?

